Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

MMA Milch Macht Appetit GmbH

1.         Geltungsbereich

Für alle Lieferungen der MMA Milch Macht Appetit GmbH, Sophie-Scholl-Straße 12, 64668 Rimbach, (nachfolgend MMA) an Dritte (nachfolgend Käufer) sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Sollten Einkaufsbedingungen des Käufers davon abweichen, so gelten diese nur, wenn MMA sie schriftlich angenommen hat.

2.         Vertragsabschluss

MMA kann Angebote, auch schriftliche, bis zum Erhalt der Annahmeerklärung des Käufers jederzeit zurücknehmen. Mündliche Abreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn MMA ihnen schriftlich zugestimmt hat. Die Annahme der gelieferten Ware durch den Käufer gilt als Annahme des letzten Angebotes von MMA auf der Grundlage der Lieferbedingungen von MMA, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

3.         Lieferung

MMA ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist.
Wird die Leistung von MMA durch nicht von MMA zu vertretende Leistungshindernisse, insbesondere behördliche Maßnahmen, Pandemie, Betriebsstilllegung, Streik, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände – auch wenn sie bei (Vor-) Lieferanten eintreten – unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird MMA für die Dauer des Leistungshindernisses und seiner Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt eines Leistungshindernisses wird MMA den Käufer unverzüglich unterrichten. Der Eintritt eines nicht nur vorübergehenden Leistungshindernisses berechtigt MMA auch zum Rücktritt vom Vertrag.
Im Falle der Nicht-Belieferung oder ungenügender Belieferung von MMA seitens ihrer Lieferanten ist MMA von ihren Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Waren getroffen hat und ihre (Vor-)Lieferanten sorgfältig ausgewählt hat. MMA wird den Käufer über eine Nicht-Belieferung unverzüglich informieren und die aufgrund der Nicht-Belieferung etwa bestehenden Ansprüche gegen ihren Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abtreten.
Lieferungen erfolgen derzeit mit DHL oder einer von MMA beauftragten Spedition.
Sind die Außentemperaturen dazu geeignet Qualitätseinbußen befürchten zu müssen behalten wir uns einen vorübergehenden Lieferstopp vor. Die Bestellungen werden zum nächstmöglichen Termin ausgeliefert.
Die MMA stellt dem Kunden neben dem Standardversand ( Paket und Palette mit Kühlspedition ) für Käse noch zwei Lieferalternativen zur Verfügung. Paketversand gekühlt im Einweg- und Mehrwegsystem. Die entsprechenden Kosten und Verfügbarkeiten an den Versandstandorten sind in den jeweils gültigen Preislisten aufgeführt und diesen zu entnehmen.
Die MMA ist bei entsprechenden Außentemperaturen berechtigt die Ware im „Kühlversand“ zu versenden.

4.         Gewährleistung

Der Käufer ist verpflichtet, die von MMA gelieferte Ware sofort bei Empfang auf Vertragsgemäßheit, namentlich Mängel und Vollständigkeit, zu prüfen. Etwaige Einwände hat der Käufer unverzüglich nach Kenntnis, spätestens vor Ablauf des auf den Empfang folgenden Tages MMA schriftlich mitzuteilen.
Sofern MMA nicht Hersteller der gelieferten Ware ist, können Ansprüche aus mangelhafter Ware gegen MMA nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller gegenüber MMA haftet.
Angaben über die von MMA gelieferte Ware auf der Verpackung der Ware und Angebotsschreiben von MMA sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne von § 443 BGB, es sei denn, die Angaben sind ausdrücklich als Garantie bezeichnet.
Bei Mängeln der gelieferten Ware erhält der Käufer – nach Wahl von MMA – eine Ersatzlieferung oder eine Warengutschrift gegen Rückgabe der Ware. Das Recht des Käufers bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Weitere Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der gelieferten Ware sind ausgeschlossen.

5.         Leergut

Transportbehälter, namentlich Kisten, Boxen, Mehrwegkühlboxen, Akkus, Paletten und Container, bleiben Eigentum von MMA, unabhängig davon, ob die Transportbehälter mit einem Pfandbetrag belastet wurden oder nicht. Nicht zurückgegebenes Leergut wird mit dem jeweiligen Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Das überlassene Leergut muss sauber und unbeschädigt zurückgegeben werden. Die Salden werden jeweils monatlich und spätestens zum Jahresende endgültig erfasst und in Rechnung gestellt.

6.         Retouren

Gibt der Käufer einer Transportperson von MMA oder einer von MMA beauftragten Transportperson Waren zurück, so gilt die Entgegennahme der Ware durch die Transportperson nicht als Anerkennung eines möglichen Anspruchs auf Rückgabe, auch wenn die Transportperson den Warenempfang quittiert.

7.         Zahlungsbedingungen

Maßgebend sind die von MMA genannten Preise zuzüglich der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise ab Lieferstandort einschließlich Verpackung. Mehrkosten für vom Käufer erbetenen Eil- oder Expressversand hat der Käufer zu tragen. Transport- und Logistikkosten gehen, -wie auch logistische Zusatzkosten wie z.B. Standzeiten-, zu Lasten des Käufers.
Der Kaufpreis wird im Lastschriftverfahren ausgeglichen. Die Abbuchung erfolgt 10 Tage nach Auslieferung der Ware durch MMA.
Bei verspätetem Zahlungseingang werden alle Rechnungsbeträge für alle ausgeführten Lieferungen, unabhängig von zuvor geschlossenen Fälligkeitsvereinbarungen, sofort fällig, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. In Falle des Zahlungsverzugs ist der Forderungsbetrag mit 9 % über dem Basiszinssatz gemäß §§ 288, 247 BGB zu verzinsen.
Kommt der Käufer trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer vor, so ist MMA berechtigt, alle Forderungen fällig zu stellen. Sie ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.
Wird das Verlangen von MMA binnen einer von ihr gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Käufers entfällt die Setzung einer Nachfrist.

8.         Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller bis dahin entstandenen und entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von MMA. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt oder vermengt, so erlangt sie Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert, der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung entspricht.
Wird die Vorbehaltsware be- oder verarbeitet, so be- oder verarbeitet der Käufer für MMA; hilfsweise tritt der Käufer bereits jetzt seine Rechte an der neuen, aus der Be- bzw. Verarbeitung entstandenen Sache in einem Umfang an MMA ab, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der neuen Sache entspricht; der Käufer verwahrt diese neue Sache für MMA.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder zur Sicherungsübereignung an Dritte ist er nicht befugt.
Der Käufer tritt zur Sicherung der Kaufpreisforderung von MMA sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der von ihr gelieferten Ware (Vorbehaltsware) oder der aus der Vorbehaltsware durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an MMA ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen MMA durch Vermischung oder Vermengung Miteigentum erworben hat, tritt der Käufer schon jetzt einen ersten Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil von MMA an den veräußerten Waren entspricht, an MMA ab. Veräußert der Käufer zu einem Gesamtpreis Waren, die im Eigentum oder Miteigentum von MMA stehen, zusammen mit anderen ihr nicht gehörenden Waren, so tritt der Käufer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an MMA ab.
Der Käufer ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat MMA auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder MMA die Abtretungsanzeige auszuhändigen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird MMA die Abtretungen nicht offen legen. Übersteigt der Wert der für MMA bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 10 %, so ist MMA auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet.
Die Lagerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltswaren gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Der Käufer hat dies auf Verlangen nachzuweisen.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, auch bevorstehende, sind MMA unverzüglich per Fax und zusätzlich durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen.

9.         Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung gegen MMA, gegen ihre Organe sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gilt der vorstehende Ausschluss nicht, sofern der Schaden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von MMA oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. In jedem Fall ist die Haftung aber auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

10.       Erfüllungsort

Erfüllungsort für Leistungen, einschließlich der Leistungen aus einem Rückgewährschuldverhältnis, sind die Versandstandorte, spezifiziert in der jeweils gültigen Preisliste der MMA. Ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Lieferung durch MMA am Versandstandort geht das Risiko auf den Käufer über.

11.       Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Rimbach mit der Maßgabe, dass MMA Klage gegen den Käufer auch am Sitz des Käufers erheben darf.
Die Vertragsbeziehungen zwischen MMA und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des UN-Kaufvertragsrechts sind ausgeschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass wir die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz speichern.

12.       Aufrechnung

Die Aufrechnung gegen Forderungen von MMA ist ausgeschlossen, sofern sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Stand: 01. Dezember 2021